Aus Holzknecht

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| autor = Winfried Hofinger
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| medium = Tiroler Bauernzeitung [[Kategorie:Tiroler Bauernzeitung]] 
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| medium = Tiroler Bauernzeitung
| texttyp = Artikel
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| erscheinungsdatum= ? März 2000
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Als einem - inzwischen in die Pension verabschiedeten - Forstmeister der Bundesforste gar kein Argument mehr für die Ablösung eines seit über hundert Jahren mit einem Haus verbundenen Holzrechtes einfiel, da meinte er mehrfach: Du und ich, wir haben ja auch kein solches Holzrecht. Stimmt. Wir sind auch nicht glückliches Mitglied einer mehr oder weniger florierenden Agrargemeinschaft.
Als einem - inzwischen in die Pension verabschiedeten - Forstmeister der Bundesforste gar kein Argument mehr für die Ablösung eines seit über hundert Jahren mit einem Haus verbundenen Holzrechtes einfiel, da meinte er mehrfach: Du und ich, wir haben ja auch kein solches Holzrecht. Stimmt. Wir sind auch nicht glückliches Mitglied einer mehr oder weniger florierenden Agrargemeinschaft.
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Warum mit dem einen Hof ein privater Waldbesitz verbunden ist, mit dem anderen ein Bezugsrecht im Gemeindegut (früher eher unklar umrissen mit dem Begriff "Haus- und Gutsbedarf"), mit dem dritten die Mitgliedschaft an einer Waldargrargemeinschaft, oder ein fälschlich Servitut genanntes reguliertes Bezugsrecht an einem fremden Wald, oder ein sogenanntes Teilwaldrecht, ist jeweils aus der Landesgeschichte teilweise erklärbar. Es geht das alles bis in die Besiedelung des Landes zurück, und damit auch darauf, welches Erbrecht jeweils bestand.
Warum mit dem einen Hof ein privater Waldbesitz verbunden ist, mit dem anderen ein Bezugsrecht im Gemeindegut (früher eher unklar umrissen mit dem Begriff "Haus- und Gutsbedarf"), mit dem dritten die Mitgliedschaft an einer Waldargrargemeinschaft, oder ein fälschlich Servitut genanntes reguliertes Bezugsrecht an einem fremden Wald, oder ein sogenanntes Teilwaldrecht, ist jeweils aus der Landesgeschichte teilweise erklärbar. Es geht das alles bis in die Besiedelung des Landes zurück, und damit auch darauf, welches Erbrecht jeweils bestand.
Im Salzburgischen waren die landesfürstlichen, dann ärarischen Wälder die Regel, ebenso im Umkreis von Bergwerken. Überall dort, wo bei der Eigentumspurifikation (auch aus Angst vor möglichen Steuern) niemand "hier" gerufen hat, blieb der Staat als Besitzer übrig. Bei allen Flächen über 1.800 Meter Seehöhe, bei denen niemand einen Besitztitel vorweisen konnte, nahm man einmal an, sie seien ärarisch.
Im Salzburgischen waren die landesfürstlichen, dann ärarischen Wälder die Regel, ebenso im Umkreis von Bergwerken. Überall dort, wo bei der Eigentumspurifikation (auch aus Angst vor möglichen Steuern) niemand "hier" gerufen hat, blieb der Staat als Besitzer übrig. Bei allen Flächen über 1.800 Meter Seehöhe, bei denen niemand einen Besitztitel vorweisen konnte, nahm man einmal an, sie seien ärarisch.
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Oft zitiert wird auch ein Gesuch der Gerloser an den Kaiser in Wien, er sollte ihre Wälder und Almen in das öffentliche Eigentum übernehmen, weil sie so arm seien und nie und nimmer Steuern bezahlen könnten. Dafür sicherten sich die Gerloser enorme Holzbezüge in einem Wald, den ein anderer pflegen und erhalten muss. Es gibt hier Streubezüge von mehreren hundert Raummeter im Jahr.
Oft zitiert wird auch ein Gesuch der Gerloser an den Kaiser in Wien, er sollte ihre Wälder und Almen in das öffentliche Eigentum übernehmen, weil sie so arm seien und nie und nimmer Steuern bezahlen könnten. Dafür sicherten sich die Gerloser enorme Holzbezüge in einem Wald, den ein anderer pflegen und erhalten muss. Es gibt hier Streubezüge von mehreren hundert Raummeter im Jahr.
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Auf der ganzen Welt gibt es nirgends Teilwälder der Tiroer Art: Da ist die Gemeinde oder eine Agrargemeinschaft Grundeigentümer; alles, was über der Erde ist, die Streu und vor allem die Bäume, steht auf ihren Parzellen den Teilwaldberechtigten zu. Das ist sozusagen eine auf halbem Weg steckengebliebene Waldaufteilung.
Auf der ganzen Welt gibt es nirgends Teilwälder der Tiroer Art: Da ist die Gemeinde oder eine Agrargemeinschaft Grundeigentümer; alles, was über der Erde ist, die Streu und vor allem die Bäume, steht auf ihren Parzellen den Teilwaldberechtigten zu. Das ist sozusagen eine auf halbem Weg steckengebliebene Waldaufteilung.
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Große Probleme schafft diese Besitzform dann, wenn im Teilwald etwas anderes als Waldkultur betrieben werden soll, von Häuser- bis Straßenbau. Zumeist sind die Teilwaldflächen schmal und lang, ein paar Meter breit, und sie reichen von den Feldern bis zur Baumgrenze (Hosenriemenparzellen genannt). Es gibt aber auch Teilwälder von mehreren Dutzend Hektar mit einem Besitzer - nur der Grund gehört ihm nicht.
Große Probleme schafft diese Besitzform dann, wenn im Teilwald etwas anderes als Waldkultur betrieben werden soll, von Häuser- bis Straßenbau. Zumeist sind die Teilwaldflächen schmal und lang, ein paar Meter breit, und sie reichen von den Feldern bis zur Baumgrenze (Hosenriemenparzellen genannt). Es gibt aber auch Teilwälder von mehreren Dutzend Hektar mit einem Besitzer - nur der Grund gehört ihm nicht.
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Das, was in anderen Bundesländern östlich und südlich von Salzburg die Regel ist - bei jedem Hof ein Waldbesitz von ein paar bis mehreren Hektar - ist in Tirol eher selten. Im Zillertal beispielsweise gibt es ausgedehnten Bundesforstebesitz, einige Agrargemeinschaften, Gemeindegut und Gemeindevermögenswälder, und Privatwald natürlich auch.
Das, was in anderen Bundesländern östlich und südlich von Salzburg die Regel ist - bei jedem Hof ein Waldbesitz von ein paar bis mehreren Hektar - ist in Tirol eher selten. Im Zillertal beispielsweise gibt es ausgedehnten Bundesforstebesitz, einige Agrargemeinschaften, Gemeindegut und Gemeindevermögenswälder, und Privatwald natürlich auch.
Zwischen Privat- und Gemeindewald
Zwischen Privat- und Gemeindewald
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Warum in Roppen am Eingang des Ötztales, ringsum alles Teilwälder, also Grundeigentum bei der Gemeinde, die Wälder Eigentum der bäuerlichen Betriebe sind? Ganz einfach: Angeführt vom späteren Präsidenten des Landeskulturrates Dr. Peter Paul Pfausler, der damals noch Leiter der Irrenanstalt in der Valduna war, wehrten sich die Roppener im Jahre 1908 erfolgreich gegen die Eintragung des Eigentumsrechtes ihrer Wälder zugunsten der Gemeinde in das Grundbuch. Warum in Tirol die Arbeit am Grundbuch erst begonnen wurde, als andere Länder damit längst fertig waren, steht in einem anderen Kapitel.
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Warum in Roppen am Eingang des Ötztales, ringsum alles Teilwälder, also Grundeigentum bei der Gemeinde, die Wälder Eigentum der bäuerlichen Betriebe sind? Ganz einfach: Angeführt vom späteren Präsidenten des Landeskulturrates Dr. Peter Paul Pfausler, der damals noch Leiter der "Irrenanstalt" in der Valduna war, wehrten sich die Roppener im Jahre 1908 erfolgreich gegen die Eintragung des Eigentumsrechtes ihrer Wälder zugunsten der Gemeinde in das Grundbuch. Warum in Tirol die Arbeit am Grundbuch erst begonnen wurde, als andere Länder damit längst fertig waren, steht in einem anderen Kapitel.
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Natürlich gibt es auch in Tirol Gebiete mit bäuerlichen Betrieben mit guter Waldausstattung. Im Unterland und in Osttirol vor allem. Manches wäre einfacher, wenn es nicht die bunte Karte von Besitz und Eigentum gäbe. Aber eintöniger wäre es auch. Und dann hätte dieser ganze Beitrag nicht geschrieben werden brauchen. Wissen Sie übrigens den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?
Natürlich gibt es auch in Tirol Gebiete mit bäuerlichen Betrieben mit guter Waldausstattung. Im Unterland und in Osttirol vor allem. Manches wäre einfacher, wenn es nicht die bunte Karte von Besitz und Eigentum gäbe. Aber eintöniger wäre es auch. Und dann hätte dieser ganze Beitrag nicht geschrieben werden brauchen. Wissen Sie übrigens den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?
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[[Kategorie:Tiroler Bauernzeitung]]
[[Kategorie:Agrargemeinschaften]]
[[Kategorie:Agrargemeinschaften]]
[[Kategorie:Agrargeschichte]]
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[[Kategorie:2000]]
[[Kategorie:2000]]

Aktuelle Version vom 17:13, 27. Feb. 2014

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