Aus Holzknecht

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| autor = Winfried Hofinger
| autor = Winfried Hofinger
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| medium = Jagd in Tirol [[Kategorie:Jagd in Tirol (Zeitschrift)]]
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| medium = Jagd in Tirol
| texttyp = Leserbrief
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| erscheinungsdatum= Oktober 1994
| erscheinungsdatum= Oktober 1994
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Leserbriefe geben stets die persönliche Meinung des Verfassers wieder. Die Redaktion behalt sich das Recht vor, umfangreiche Zuschriften sinngemäß zu kürzen.
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Leserbriefe geben stets die persönliche Meinung des Verfassers wieder. Die Redaktion behält sich das Recht vor, umfangreiche Zuschriften sinngemäß zu kürzen.
Schwenden oder Verbeißen
Schwenden oder Verbeißen
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Zunächst sei festgehalten, daß an der auf Seite 1 der Jagd in Tirol", September 1994, groß aufgemachten "fast unglaublichen Geschichte" kein Mitarbeiter der Landeslandwirtschaftskammer und auch keiner der Bezirkslandwirtschartskam-mer beteiligt war. Diese Zeitschrift wird den von ihr alleine zu verantwortenden Irrtum selbst richtig stellen. Damit ist die Sache inhaltlich aber nicht erledigt.
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Zunächst sei festgehalten, daß an der auf Seite 1 der Jagd in Tirol", September 1994, groß aufgemachten "fast unglaublichen Geschichte" kein Mitarbeiter der Landeslandwirtschaftskammer und auch keiner der Bezirkslandwirtschartskammer beteiligt war. Diese Zeitschrift wird den von ihr alleine zu verantwortenden Irrtum selbst richtig stellen. Damit ist die Sache inhaltlich aber nicht erledigt.
Es wurde in diesem inseratartigen Aufmacher ein nicht nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen Schwenden und Wildverbiß hergestellt: Das Wild hätte tun sollen, was enthemmte Almbauern offenbar getan haben — 800 gezählte Zirben zu zerstören! Viele Almen im Lande, die innerhalb der bewaldeten Zone unbestreitbar künstliche Gebilde sind, drohen zuzuwachsen. Von ganz wenigen Forstleuten, die nie genug Bäume sehen können, wird das begrüßt. Jene, die mit mir einen etwas weiteren Begriff von der Landeskulktur haben, beklagen das Verschwinden von vielen tausend und mehr Jahre alten Almen durch die Ausbreitung des Waldes. Alle wie immer gearteten Statistiken und der bloße Augenschein (auf den, bei aller Freude an guten Statistiken, mehr zu halten ist) belegen: Der Wald bedroht gebietsweise die Kulturlandschaft.
Es wurde in diesem inseratartigen Aufmacher ein nicht nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen Schwenden und Wildverbiß hergestellt: Das Wild hätte tun sollen, was enthemmte Almbauern offenbar getan haben — 800 gezählte Zirben zu zerstören! Viele Almen im Lande, die innerhalb der bewaldeten Zone unbestreitbar künstliche Gebilde sind, drohen zuzuwachsen. Von ganz wenigen Forstleuten, die nie genug Bäume sehen können, wird das begrüßt. Jene, die mit mir einen etwas weiteren Begriff von der Landeskulktur haben, beklagen das Verschwinden von vielen tausend und mehr Jahre alten Almen durch die Ausbreitung des Waldes. Alle wie immer gearteten Statistiken und der bloße Augenschein (auf den, bei aller Freude an guten Statistiken, mehr zu halten ist) belegen: Der Wald bedroht gebietsweise die Kulturlandschaft.
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Diese Entwicklung, die in anderen Bundesländern noch viel weiter fortgeschritten ist, hat viele Ursachen. Im Grunde sind es die niedrigen Agrarpreise; die Ausrichtung der Preise nach den Gunstlagen, wo vollmechanisiert und großflächig gewirtschaftet wird. Handarbeit wird uninteressant — steile Flächen werden dem Wald überlassen oder bewußt (und mit öffentlichen Geldern gefördert) aufgeforstet. In einem reichlich bewaldeten, eher hügeligen als steilen Gebiet ist das Zu-pflanzen von weiteren Flächen mit Forstgehölzen eine Kulturschande im doppelten Sinne des Wortes. Besonders auffallend und häßlich sind die Nadelholzplantagen mitten in der Feldflur. Wer andererseits im Rahmen des Forstgesetzes gute Almen und Wiesen vor dem Zuwachsen bewahrt, gehört dafür gelobt. Das Problem ist die Einbahnstraße unseres Forst-gesetzes: Wer eine Wiese zusetzt, kann das ohne nachzufragen tun (in manchen Bundesländern, nicht aber in Tirol, braucht er dazu eine naturschutzrechtliche Bewilligung); wer schwendet ohne zu fragen, steht mit einem, wer eigenmächtig rodet, steht mit beiden Beinen vor der Strafbehörde. Diese geht im Einklang mit dem Forstgesetz davon aus, daß es nie genug Wald geben kann. Das alles hat mit dem Wildverbiß nichts zu tun. Durch das Wild wird gebietsweise das Aufkommen jenes Mischwaldes, den sich der Waldeigentümer wünscht und den das Forstgesetz und die Sicherheitstechniker für zielführend erachten, verhindert. Die Debatten darüber sind alle längst geführt, und es sind hier Wiederholungen nicht nötig. Schwenden und Verbiß haben sehr viel mit der Einschränkung der Entscheidungsfreiheit des Waldeigentümers zu tun. Es gibt — nur zum Teil berechtigt — kein anderes Eigentum, das derart eingeschränkt ist, wie das am forstlichen Bewuchs. Beseitigen darf diesen der Eigentümer nicht, selbst wenn mit dieser seiner Handlung keine Gefährdung des allgemeinen Wohles verbunden ist. Betreten darf den Wald jedermann zu Erholungszwecken. Und wenn das Wild von ihm als erwünscht betrachtete Forstgehölze verbeißt, dann wird ihm über die Jagdzeitung — ungezeichnet, auf Seite 1 und vom Hochsitz herunter — ausgerichtet, daß er ganz ruhig bleiben soll: Gemessen an den Schandtaten illegaler Schwender seien die paar verbissenen Pflanzen wohl eine vernachlässigbare Größe.
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Diese Entwicklung, die in anderen Bundesländern noch viel weiter fortgeschritten ist, hat viele Ursachen. Im Grunde sind es die niedrigen Agrarpreise; die Ausrichtung der Preise nach den Gunstlagen, wo vollmechanisiert und großflächig gewirtschaftet wird. Handarbeit wird uninteressant — steile Flächen werden dem Wald überlassen oder bewußt (und mit öffentlichen Geldern gefördert) aufgeforstet. In einem reichlich bewaldeten, eher hügeligen als steilen Gebiet ist das Zupflanzen von weiteren Flächen mit Forstgehölzen eine Kulturschande im doppelten Sinne des Wortes. Besonders auffallend und häßlich sind die Nadelholzplantagen mitten in der Feldflur. Wer andererseits im Rahmen des Forstgesetzes gute Almen und Wiesen vor dem Zuwachsen bewahrt, gehört dafür gelobt.  
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Das Problem ist die Einbahnstraße unseres Forstgesetzes: Wer eine Wiese zusetzt, kann das ohne nachzufragen tun (in manchen Bundesländern, nicht aber in Tirol, braucht er dazu eine naturschutzrechtliche Bewilligung); wer schwendet ohne zu fragen, steht mit einem, wer eigenmächtig rodet, steht mit beiden Beinen vor der Strafbehörde. Diese geht im Einklang mit dem Forstgesetz davon aus, daß es nie genug Wald geben kann.  
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Das alles hat mit dem Wildverbiß nichts zu tun. Durch das Wild wird gebietsweise das Aufkommen jenes Mischwaldes, den sich der Waldeigentümer wünscht und den das Forstgesetz und die Sicherheitstechniker für zielführend erachten, verhindert. Die Debatten darüber sind alle längst geführt, und es sind hier Wiederholungen nicht nötig. Schwenden und Verbiß haben sehr viel mit der Einschränkung der Entscheidungsfreiheit des Waldeigentümers zu tun. Es gibt — nur zum Teil berechtigt — kein anderes Eigentum, das derart eingeschränkt ist, wie das am forstlichen Bewuchs. Beseitigen darf diesen der Eigentümer nicht, selbst wenn mit dieser seiner Handlung keine Gefährdung des allgemeinen Wohles verbunden ist. Betreten darf den Wald jedermann zu Erholungszwecken. Und wenn das Wild von ihm als erwünscht betrachtete Forstgehölze verbeißt, dann wird ihm über die Jagdzeitung — ungezeichnet, auf Seite 1 und vom Hochsitz herunter — ausgerichtet, daß er ganz ruhig bleiben soll: Gemessen an den Schandtaten illegaler Schwender seien die paar verbissenen Pflanzen wohl eine vernachlässigbare Größe.
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[[Kategorie:Jagd in Tirol (Zeitschrift)]]
[[Kategorie:Jagd]]
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[[Kategorie:1994]]
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Aktuelle Version vom 10:47, 1. Mär. 2014

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