Aus Holzknecht

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| autor = Winfried Hofinger
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| medium = Tiroler Bauernzeitung
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Still und heimlich feierte dieser Tage ein Gesetz - richtiger gesagt: ein kaiserliches Patent - seinen 150 Geburtstag. Am Samstag war es genau 150 Jahre her, dass der junge Franz Josef, von Gottes Gnaden dings von sowieso usw. ... das Servitutenpatent erließ. Es fängt schon mit dem Namen an: Einforstungsrechte sind etwas ganz anderes als Servitute; diese Rechte sind zumeist älter als das auf welche Art immer zustande gekommene Eigentumsrecht. Da der Staatswald der Hauptbelastete war und ist, hat er ein Patent erlassen, das die Berechtigten wie halbe Aussätzige behandelt. Halt wie jemand, der im damals gerade aufgekommenen Grundbuch zurecht im Lastenblatt steht. Geändert hat sich daran fast 150 Jahre nichts. Erst vor ein paar Jahren hat der Staatswald mit den abschätzig "Servitutler" genannten Mitbesitzern ein Übereinkommen geschlossen, das so manche Schikane früherer Jahre nun nicht mehr erlaubt. In erster Linie dürfte die dramatische Personaleinsparung für diesen Wandel verantwortlich sein: Es ist keine zwanzig Jahre her, dass zu den Verhandlungen in Mayrhofen jeweils 9 (in Worten: neun) Angestellte der ÖBF erschienen: drei aus dem Zillertal, drei aus Innsbruck, und drei aus Wien. Oder dass in St. Johann acht Amtspersonen (vier von der Agrarbehörde, drei von den Bundesforsten, ich von der Kammer) und der berechtigte Bauer einen Vormittag lang über 0,97 Festmeter Zaunholz stritten. Man kann aber auch zu Tode sparen. Nun haben die ÖBF so wenig Personal, dass auch vernünftige Vorschläge zur Erneuerung dieser Rechte am Personalmangel scheitern.
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Still und heimlich feierte dieser Tage ein Gesetz - richtiger gesagt: ein kaiserliches Patent - seinen 150 Geburtstag. Am Samstag war es genau 150 Jahre her, dass der junge Franz Josef, von Gottes Gnaden dings von sowieso usw. ... das Servitutenpatent erließ. Es fängt schon mit dem Namen an: Einforstungsrechte sind etwas ganz anderes als Servitute; diese Rechte sind zumeist älter als das auf welche Art immer zustande gekommene Eigentumsrecht. Da der Staatswald der Hauptbelastete war und ist, hat er ein Patent erlassen, das die Berechtigten wie halbe Aussätzige behandelt. Halt wie jemand, der im damals gerade aufgekommenen Grundbuch zurecht im Lastenblatt steht. Geändert hat sich daran fast 150 Jahre nichts. Erst vor ein paar Jahren hat der Staatswald mit den abschätzig "Servitutler" genannten Mitbesitzern ein Übereinkommen geschlossen, das so manche Schikane früherer Jahre nun nicht mehr erlaubt. In erster Linie dürfte die dramatische Personaleinsparung für diesen Wandel verantwortlich sein: Es ist keine zwanzig Jahre her, dass zu den Verhandlungen in Mayrhofen jeweils 9 (in Worten: neun) Angestellte der ÖBF erschienen: drei aus dem Zillertal, drei aus Innsbruck, und drei aus Wien. Oder dass in St. Johann acht Amtspersonen (vier von der Agrarbehörde, drei von den Bundesforsten, ich von der Kammer) und der berechtigte Bauer einen Vormittag lang über 0,97 Festmeter Zaunholz stritten. Man kann aber auch zu Tode sparen. Nun haben die Bundesforste so wenig Personal, dass auch vernünftige Vorschläge zur Erneuerung dieser Rechte am Personalmangel scheitern.
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[[Kategorie:Tiroler Bauernzeitung]]
[[Kategorie:Agrargeschichte]]
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[[Kategorie:Bundesforste]]
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Aktuelle Version vom 16:59, 19. Feb. 2014

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