Aus Holzknecht

Wechseln zu: Navigation, Suche
({{PAGENAME}})
 
Zeile 20: Zeile 20:
Die Grundentlastung
Die Grundentlastung
-
Es muss ein bewegender Augenblick gewesen sein, Ende Juli 1848 in der neu gewählten Volksvertretung: Der jüngste Abgeordnete dieser Reichsversammlung, Hans Kudlich, Bauernsohn aus Lobenstein in österreichisch Schlesien und noch keine 25 Jahre alt, begründet seinen zwei Tage zuvor eingebrachten Antrag, das Untertanenverhältnis aufzuheben. Der Antrag war in großer Eile geschrieben. Es gab damals keine Klubs, und natürlich keine Klubsekretäre, die einem unerfahrenen Abgeordneten mit Rat und Tat zur Seite stehen konnten. Und so schrieb er denn, dass nicht nur alle Pflichten, sondern auch alle Rechte (!), die aus der Untertänigkeit erwachsen seien, hiermit aufgehoben seien.  
+
Es muss ein bewegender Augenblick gewesen sein, Ende Juli 1848 in der neu gewählten Volksvertretung: Der jüngste Abgeordnete dieser Reichsversammlung, Hans Kudlich, Bauernsohn aus Lobenstein in österreichisch Schlesien und noch keine 25 Jahre alt, begründet seinen zwei Tage zuvor eingebrachten Antrag, das Untertanenverhältnis aufzuheben. Der Antrag war in großer Eile geschrieben. Es gab damals keine Klubs, und natürlich keine Klubsekretäre, die einem unerfahrenen Abgeordneten mit Rat und Tat zur Seite stehen konnten. Und so schrieb er denn, dass nicht nur alle Pflichten, sondern auch alle Rechte (!), die aus der Untertänigkeit erwachsen seien, hiermit aufgehoben seien.
Laut Kudlichs Lebenserinnerungen wurde der Antrag mit allgemeinem Jubel begrüßt: "Die ganze Versammlung erhob sich zur Unterstützung."
Laut Kudlichs Lebenserinnerungen wurde der Antrag mit allgemeinem Jubel begrüßt: "Die ganze Versammlung erhob sich zur Unterstützung."
-
Anstatt den Antrag einem Ausschuss zuzuweisen, wurde er gleich im Plenum beraten. Den ganzen August über wurde an ihm gefeilt, Dutzende Zusatz- und Abänderungsanträge wurden eingebracht. Von einer Aufhebung der Rechte der ehemaligen Untertanen war nun natürlich nicht mehr die Rede. Und schließlich unterlag die Meinung (die auch jene Kudlichs war), dass die Verpflichtungen der einstigen Untertanen ersatzlos aufzuheben seien, ganz knapp. Warum? Es war nur rund ein Viertel der Abgeordneten - natürlich nur männlichen Geschlechtes - Bauern; oder ein Bauernsohn wie Kudlich. Von den Slawen beherrschten nicht alle ausreichend Deutsch, die einzig zugelassene Verhandlungssprache. Es wird sogar berichtet, dass einmal, als Kudlich aufstand, um den Saal zu verlassen oder zum Vorsitzenden zu gehen, die Galizier auch aufgestanden seien, weil sie meinten, es sei wieder einmal Zeit um mit ihren Freund und geistigen Anführer durch Aufstehen abzustimmen.  
+
Anstatt den Antrag einem Ausschuss zuzuweisen, wurde er gleich im Plenum beraten. Den ganzen August über wurde an ihm gefeilt, Dutzende Zusatz- und Abänderungsanträge wurden eingebracht. Von einer Aufhebung der Rechte der ehemaligen Untertanen war nun natürlich nicht mehr die Rede. Und schließlich unterlag die Meinung (die auch jene Kudlichs war), dass die Verpflichtungen der einstigen Untertanen ersatzlos aufzuheben seien, ganz knapp. Warum? Es war nur rund ein Viertel der Abgeordneten - natürlich nur männlichen Geschlechtes - Bauern; oder ein Bauernsohn wie Kudlich. Von den Slawen beherrschten nicht alle ausreichend Deutsch, die einzig zugelassene Verhandlungssprache. Es wird sogar berichtet, dass einmal, als Kudlich aufstand, um den Saal zu verlassen oder zum Vorsitzenden zu gehen, die Galizier auch aufgestanden seien, weil sie meinten, es sei wieder einmal Zeit um mit ihren Freund und geistigen Anführer durch Aufstehen abzustimmen.
Schon am 7. September 1848 machte Kaiser Ferdinand den erst ein paar Tage alten und vom Salzburger Joseph Lasser stark mitgestalteten - und wie Kudlich meint: verwässerten - Antrag zum Inhalt eines kaiserlichen Patentes. Am 4. März 1849 wurden sozusagen die Durchführungsbestimmungen erlassen - es geschah dies in derselben Woche, in welcher der Reichstag, der vor der blutigen Oktoberrevolution mit dem Kaiserhaus nach Olmütz bzw. nach Kremsier übersiedelt war, gewaltsam geschlossen wurde. Obwohl nun, auf viele Jahre hinaus, die "Reaction" wieder am Ruder war - die "Grundentlastung", wie man die so genannte "Bauernbefreiung" mit Professor Ernst Bruckmüller wohl richtiger nennen würde,
Schon am 7. September 1848 machte Kaiser Ferdinand den erst ein paar Tage alten und vom Salzburger Joseph Lasser stark mitgestalteten - und wie Kudlich meint: verwässerten - Antrag zum Inhalt eines kaiserlichen Patentes. Am 4. März 1849 wurden sozusagen die Durchführungsbestimmungen erlassen - es geschah dies in derselben Woche, in welcher der Reichstag, der vor der blutigen Oktoberrevolution mit dem Kaiserhaus nach Olmütz bzw. nach Kremsier übersiedelt war, gewaltsam geschlossen wurde. Obwohl nun, auf viele Jahre hinaus, die "Reaction" wieder am Ruder war - die "Grundentlastung", wie man die so genannte "Bauernbefreiung" mit Professor Ernst Bruckmüller wohl richtiger nennen würde,
Zeile 64: Zeile 64:
Standardwerk von Schiff
Standardwerk von Schiff
-
Die umfassendste Darstellung all dessen, was das Servitutenpatent bewirkte, und wie es angewandt wurde, durchaus mit kritischen Anmerkungen, stammt aus einer Festschrift zu Ehren des 50-jährigen Regierungsjubiläums desselben Kaiser Franz Joseph I., der als junger Kaiser die für uns wichtigen Patente unterschrieben hat. Entgegen dem auch heute noch weit verbreiteten Brauch, in Festschriften nur oder fast nur Weihrauch zu spenden, setzt sich der k.k. Hof-Concipist Dr. Walter Schiff 1898 mit all dem, was 1853 und in den folgenden Jahren auf unserem Gebiet geschah, sehr kritisch auseinander. Seine Darstellung ist so umfassend, dass kein Historiker, der sich mit diesem Thema befasst, daran vorüber gehen kann. Aber wer hat sich, außer Professor Ernst Bruckmüller in "Bauernland Oberösterreich", schon ausführlich mit diesem Thema befasst? Es ist ein so abseitiges Orchideenthema, dass auch von bäuerlichen Organisationen verlegte Bücher sich da erst gar nicht hineinwagen. In Tirol hat der Leiter der Forstbehörde beim Land, Doz. Dr. Eberhard Lang, vorher bei der Agrar-behörde gewerkt. Seine vielen Bücher sind für alle, die auf diesem Sektor arbeiten, ein unverzichtbarer Behelf.
+
Die umfassendste Darstellung all dessen, was das Servitutenpatent bewirkte, und wie es angewandt wurde, durchaus mit kritischen Anmerkungen, stammt aus einer Festschrift zu Ehren des 50-jährigen Regierungsjubiläums desselben Kaiser Franz Joseph I., der als junger Kaiser die für uns wichtigen Patente unterschrieben hat. Entgegen dem auch heute noch weit verbreiteten Brauch, in Festschriften nur oder fast nur Weihrauch zu spenden, setzt sich der k.k. Hof-Concipist Dr. Walter Schiff 1898 mit all dem, was 1853 und in den folgenden Jahren auf unserem Gebiet geschah, sehr kritisch auseinander. Seine Darstellung ist so umfassend, dass kein Historiker, der sich mit diesem Thema befasst, daran vorüber gehen kann. Aber wer hat sich, außer Professor Ernst Bruckmüller in "Bauernland Oberösterreich", schon ausführlich mit diesem Thema befasst? Es ist ein so abseitiges Orchideenthema, dass auch von bäuerlichen Organisationen verlegte Bücher sich da erst gar nicht hineinwagen. In Tirol hat der Leiter der Forstbehörde beim Land, Doz. Dr. Eberhard Lang, vorher bei der Agrarbehörde gewerkt. Seine vielen Bücher sind für alle, die auf diesem Sektor arbeiten, ein unverzichtbarer Behelf.
-
Der oberste Gesetzgeber und seine Verwaltung hatten es, verglichen mit der Grundentlastung, bei der Servitutenregulie-rung nicht eben eilig. Während die Durchführungsbestimmungen zur Grundentlastung ein halbes Jahr nach dem 7. September 1848 erschienen, dauerte es bei den Servituten vom Juli 1853 bis zum Oktober 1857, also mehr als vier Jahre. Nun wurden überall "Local-und Landescommissionen" gebildet, die ihre Tätigkeit in etwa dreißig Jahren abgeschlossen hatten. Ganz abgeschlossen ist die Sache, was wir alle wissen, bis heute nicht - sonst gäbe es keinen Bedarf nach einer Interessenvertretung der Eingeforsteten, wenn das Patent von 1853 so gut gewesen wäre und wenn die Kommissionen so gearbeitet hätten, dass die Berechtigten und ihre Erben damit zufrieden sein könnten. Natürlich ist es auch leichter, sich und seinen Hof mit ein paar Ratenzahlungen aus der Grundherrschaft loszukaufen, als die dauernde Mitnutzung von Wald und Weide durch einen Dritten so zu regeln, dass auf Dauer daraus keine Streitigkeiten entstehen.
+
Der oberste Gesetzgeber und seine Verwaltung hatten es, verglichen mit der Grundentlastung, bei der Servitutenregulierung nicht eben eilig. Während die Durchführungsbestimmungen zur Grundentlastung ein halbes Jahr nach dem 7. September 1848 erschienen, dauerte es bei den Servituten vom Juli 1853 bis zum Oktober 1857, also mehr als vier Jahre. Nun wurden überall "Local-und Landescommissionen" gebildet, die ihre Tätigkeit in etwa dreißig Jahren abgeschlossen hatten. Ganz abgeschlossen ist die Sache, was wir alle wissen, bis heute nicht - sonst gäbe es keinen Bedarf nach einer Interessenvertretung der Eingeforsteten, wenn das Patent von 1853 so gut gewesen wäre und wenn die Kommissionen so gearbeitet hätten, dass die Berechtigten und ihre Erben damit zufrieden sein könnten. Natürlich ist es auch leichter, sich und seinen Hof mit ein paar Ratenzahlungen aus der Grundherrschaft loszukaufen, als die dauernde Mitnutzung von Wald und Weide durch einen Dritten so zu regeln, dass auf Dauer daraus keine Streitigkeiten entstehen.
Der Staat als Hauptbelasteter
Der Staat als Hauptbelasteter
Aus allen Servitutenurkunden erkennt man, sprachlich wie inhaltlich: Der Berechtigte ist einer, der vom Grundbesitzer als Last empfunden wird. In den erst später angelegten Grundbüchern stehen die Rechte der Eingeforsteten beim Belasteten daher denkrichtig im Lastenblatt, so wie echte Servitute auch. Und da der Grundbesitzer sehr oft eben der Staat war, der sowohl das Personal des Belasteten, des Ärars, als auch den Vorsitzenden der "Grundlasten-Ablösungs und Regulierungs-Local Commissionen" stellte, stand es bei jeder Verhandlung zumindest 1:2.
Aus allen Servitutenurkunden erkennt man, sprachlich wie inhaltlich: Der Berechtigte ist einer, der vom Grundbesitzer als Last empfunden wird. In den erst später angelegten Grundbüchern stehen die Rechte der Eingeforsteten beim Belasteten daher denkrichtig im Lastenblatt, so wie echte Servitute auch. Und da der Grundbesitzer sehr oft eben der Staat war, der sowohl das Personal des Belasteten, des Ärars, als auch den Vorsitzenden der "Grundlasten-Ablösungs und Regulierungs-Local Commissionen" stellte, stand es bei jeder Verhandlung zumindest 1:2.
 +
Der Staat als der Hauptbelastete hat das Patent vom Juli 1853 selbst formuliert; sein Kaiser hat den Reichsrath, der, wie schon sein Name sagt, ab 1849 nur mehr ein Beratungsorgan war, nur angehört. Der revolutionäre Schwung war Vergangenheit - Kudlich wurde gerade um diese Zeit in Wien in Abwesenheit zum Tode verurteilt.
Der Staat als der Hauptbelastete hat das Patent vom Juli 1853 selbst formuliert; sein Kaiser hat den Reichsrath, der, wie schon sein Name sagt, ab 1849 nur mehr ein Beratungsorgan war, nur angehört. Der revolutionäre Schwung war Vergangenheit - Kudlich wurde gerade um diese Zeit in Wien in Abwesenheit zum Tode verurteilt.
Je weniger Rechte, je weniger Gestaltungsfreiheit für den Berechtigten, je komplizierter die Materie, umso besser für den Belasteten.
Je weniger Rechte, je weniger Gestaltungsfreiheit für den Berechtigten, je komplizierter die Materie, umso besser für den Belasteten.
Zeile 78: Zeile 79:
Manches geschah im Zuge der Regulierungen gegen den Willen der Berechtigten, zu ihrem Nachteil, weil ihnen sonst die Ablöse in Geld gedroht hätte. Es sind auch sehr viele Rechte in Geld abgelöst worden - aber deren Erben scheinen, weil eben abgelöst wurde, nicht mehr auf.
Manches geschah im Zuge der Regulierungen gegen den Willen der Berechtigten, zu ihrem Nachteil, weil ihnen sonst die Ablöse in Geld gedroht hätte. Es sind auch sehr viele Rechte in Geld abgelöst worden - aber deren Erben scheinen, weil eben abgelöst wurde, nicht mehr auf.
-
Die Ablöse in Grund und Boden war schon im 19. Jahrhundert ein "Geschenk", das der Berechtigte nicht erzwingen konnte. Bestand er auf der
+
Die Ablöse in Grund und Boden war schon im 19. Jahrhundert ein "Geschenk", das der Berechtigte nicht erzwingen konnte. Bestand er auf der Ablöse in Grund und Boden, drohte ihm die Ablöse in Geld. Die Ablöse in Geld wird von allen Fachleuten auch deshalb als besonders unsauber gewertet, weil für die Berechnung der Geldwerte die besonders niedrigen Holzpreise aus einem Jahrzehnt vor 1848, also vor dem Bau der Eisenbahn, herangezogen wurden. Die Holzpreise lagen, zum Zeitpunkt der Ablöse, aber doppelt so hoch. Um dieser Geldablöse zu entgehen, stimmten die Berechtigten bei der Regulierung Einschränkungen zu, die sie freiwillig nie angenommen hätten.
-
Ablöse in Grund und Boden, drohte ihm die Ablöse in Geld. Die Ablöse in Geld wird von allen Fachleuten auch deshalb als besonders unsauber gewertet, weil für die Berechnung der Geldwerte die besonders niedrigen Holzpreise aus einem Jahrzehnt vor 1848, also vor dem Bau der Eisenbahn, herangezogen wurden. Die Holzpreise lagen, zum Zeitpunkt der Ablöse, aber doppelt so hoch. Um dieser Geldablöse zu entgehen, stimmten die Berechtigten bei der Regulierung Einschränkungen zu, die sie freiwillig nie angenommen hätten.
+
 
-
Nachteile für die Berechtigten in den Servituten-regulierungsurkunden
+
Nachteile für die Berechtigten in den Servitutenregulierungsurkunden
Zeile 88: Zeile 89:
Umschwung durch das Übereinkommen 1999
Umschwung durch das Übereinkommen 1999
-
Die große Wende trat nach der Sicht des Verfassers aber im Jahre 1999 mit dem Übereinkommen des Verbandes mit den ÖBf fast 150 Jahre nach dem kaiserlichen Patent ein: Nun sind Ärar und Berechtigte erst Partner, die sich fast auf gleicher Höhe in die Augen sehen können. Einige der vorher üblichen Praktiken sind den ÖBf-Bediensteten wegen ihrer Arbeitsüberlastung und durch das Übereinkommen versagt; der Hausverstand hat es schon vorher gewusst: dass Aufwand und Ertrag dabei oft in keinem vernünftigen Verhältnis standen.
+
Die große Wende trat nach der Sicht des Verfassers aber im Jahre 1999 mit dem Übereinkommen des Einforstungs-Verbandes mit den ÖBf fast 150 Jahre nach dem kaiserlichen Patent ein: Nun sind Ärar und Berechtigte erst Partner, die sich fast auf gleicher Höhe in die Augen sehen können. Einige der vorher üblichen Praktiken sind den ÖBf-Bediensteten wegen ihrer Arbeitsüberlastung und durch das Übereinkommen versagt; der Hausverstand hat es schon vorher gewusst: dass Aufwand und Ertrag dabei oft in keinem vernünftigen Verhältnis standen.
Das Übereinkommen 1999 war aber kein "Sieg" der Berechtigten, und keine "Niederlage" der ÖBf - es ist das ein großer Schritt in Richtung Beendigung der durch das Patent von 1853 erzeugten Ungleichgewichtigkeit.
Das Übereinkommen 1999 war aber kein "Sieg" der Berechtigten, und keine "Niederlage" der ÖBf - es ist das ein großer Schritt in Richtung Beendigung der durch das Patent von 1853 erzeugten Ungleichgewichtigkeit.
Zeile 95: Zeile 96:
Ausblick
Ausblick
-
Gibt es keinen positiven Schluss? Doch, eben das Lob für das Übereinkommen zwischen dem Einforstungsver-band und den ÖBf. Wie viele überflüssige Streitereien, wie viele vergeudete Arbeitstage, wie viele verärgerte Berechtigte hätten wir uns sparen können,
+
Gibt es keinen positiven Schluss? Doch, eben das Lob für das Übereinkommen zwischen dem Einforstungsverband und den ÖBf. Wie viele überflüssige Streitereien, wie viele vergeudete Arbeitstage, wie viele verärgerte Berechtigte hätten wir uns sparen können,
* wenn die Urkunden von Anfang an ausgewogener gewesen wären;
* wenn die Urkunden von Anfang an ausgewogener gewesen wären;
* wenn die Ermahnung des Obersten Agrarsenates, dass sich Berechtigte und Belastete nach dem Prinzip der wechselseitigen Rücksichtnahme zu begegnen hätten, schon die ersten 150 Jahre seit der Erlassung des Patentes gegolten hätte;
* wenn die Ermahnung des Obersten Agrarsenates, dass sich Berechtigte und Belastete nach dem Prinzip der wechselseitigen Rücksichtnahme zu begegnen hätten, schon die ersten 150 Jahre seit der Erlassung des Patentes gegolten hätte;
* wenn ein Übereinkommen von solcher Qualität schon länger bestanden hätte.
* wenn ein Übereinkommen von solcher Qualität schon länger bestanden hätte.
-
Nun scheint sich doch einiges gebessert zu haben - vielleicht auch deshalb, weil einige Hitzköpfe, so wie ich, in den Ruhestand getreten sind. Und weil heute niemand mehr auf die Idee kommt, wegen der Ablöse von 0,97 fm Zaunholz -obwohl der Zaun stand und gebraucht wurde - ein Agrarverfahren mit acht Amtspersonen vom Zaun zu brechen.
+
Nun scheint sich doch einiges gebessert zu haben - vielleicht auch deshalb, weil einige Hitzköpfe, so wie ich, in den Ruhestand getreten sind. Und weil heute niemand mehr auf die Idee kommt, wegen der Ablöse von 0,97 fm Zaunholz - obwohl der Zaun stand und gebraucht wurde - ein Agrarverfahren mit acht Amtspersonen vom Zaun zu brechen.
 +
 
Von all den Dingen, die ich in über 35 Jahren Berufsarbeit gemacht habe, hat mich das Einforstungswesen am meisten fasziniert. Die Berührung von Recht und täglicher Arbeit in Wald und Feld; vor allem aber der Kontakt mit einer großen Schar intelligenter Menschen. Als ich vor zwanzig Jahren einmal, noch neu im Geschäft, zu einem Problem meine Meinung sagte, da schaute mich einer von den Altgedienten groß an, und fragte: Aber, Herr Ingenieur, wissen Sie denn nicht, was dazu vor drei Jahren der Verwaltungsgerichtshof gesagt hat? Wo sonst passiert einem so etwas?
Von all den Dingen, die ich in über 35 Jahren Berufsarbeit gemacht habe, hat mich das Einforstungswesen am meisten fasziniert. Die Berührung von Recht und täglicher Arbeit in Wald und Feld; vor allem aber der Kontakt mit einer großen Schar intelligenter Menschen. Als ich vor zwanzig Jahren einmal, noch neu im Geschäft, zu einem Problem meine Meinung sagte, da schaute mich einer von den Altgedienten groß an, und fragte: Aber, Herr Ingenieur, wissen Sie denn nicht, was dazu vor drei Jahren der Verwaltungsgerichtshof gesagt hat? Wo sonst passiert einem so etwas?
-
So bleibt abschließend nur der Wunsch, dass sich der Einforstungsverband und die neue Partnerschaft mit dem Hauptbelasteten weiterhin bewährt und dass es diese faszinierende Form des Mitbesitzes auch noch weitere 150 Jahre gibt. Es sei denn, es werden alle ihre Rechte großzügig in Grund und Boden abgelöst. _
+
 
 +
So bleibt abschließend nur der Wunsch, dass sich der Einforstungsverband und die neue Partnerschaft mit dem Hauptbelasteten weiterhin bewährt und dass es diese faszinierende Form des Mitbesitzes auch noch weitere 150 Jahre gibt. Es sei denn, es werden alle ihre Rechte großzügig in Grund und Boden abgelöst.  

Aktuelle Version vom 07:24, 1. Mär. 2014

Persönliche Werkzeuge
Buch erstellen