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Nach der Monarchie ...
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Ab 1918 waren viele Gesetze zu ändern, schon deshalb, weil es den Kaiser in Wien (etwa zur Ernennung des Präsidenten des Landeskulturrates) nicht mehr gab. Im Jahre 1920 erneuerte der Landtag das Gesetz betreffend die Bezirksgenossenschaften und den Landeskulturrat. Berichterstatter war, so wie bei der Novelle 1928, der Oberländer Abgeordnete Andreas Gebhart, einer der vielen bäuerlichen Funktionäre aus den mittleren Reihen, die heute fast ganz vergessen sind. Gebhart, geboren 1881 in Stams, war Landesrat von 1920 bis 1934. Das Gesetz, das 1920 beschlossen und erst im Jänner 1922 veröffentlicht wurde, brachte die "Zwangsmitgliedschaft" der bäuerlichen Grundeigentümer und eine mit dem Einheitswert gekoppelte Umlage. Die Kosten des Landeskulturrates sollte auch nach dem neuen Gesetz, trotz Einnahmen aus der Umlage, in erster Linie das Land bezahlen. Erstmals wurde 1922 mit dem aus Roppen stammenden Arzt Dr. Peter Paul Pfausler ein Präsident frei gewählt. Pfausler war einer der interessantesten bäuerlichen Funktionäre des 20. Jahrhunderts; er starb nach kurzer Amtszeit Anfang 1924.
Ab 1918 waren viele Gesetze zu ändern, schon deshalb, weil es den Kaiser in Wien (etwa zur Ernennung des Präsidenten des Landeskulturrates) nicht mehr gab. Im Jahre 1920 erneuerte der Landtag das Gesetz betreffend die Bezirksgenossenschaften und den Landeskulturrat. Berichterstatter war, so wie bei der Novelle 1928, der Oberländer Abgeordnete Andreas Gebhart, einer der vielen bäuerlichen Funktionäre aus den mittleren Reihen, die heute fast ganz vergessen sind. Gebhart, geboren 1881 in Stams, war Landesrat von 1920 bis 1934. Das Gesetz, das 1920 beschlossen und erst im Jänner 1922 veröffentlicht wurde, brachte die "Zwangsmitgliedschaft" der bäuerlichen Grundeigentümer und eine mit dem Einheitswert gekoppelte Umlage. Die Kosten des Landeskulturrates sollte auch nach dem neuen Gesetz, trotz Einnahmen aus der Umlage, in erster Linie das Land bezahlen. Erstmals wurde 1922 mit dem aus Roppen stammenden Arzt Dr. Peter Paul Pfausler ein Präsident frei gewählt. Pfausler war einer der interessantesten bäuerlichen Funktionäre des 20. Jahrhunderts; er starb nach kurzer Amtszeit Anfang 1924.
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Neuer Anfang 1945
Neuer Anfang 1945
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Die Frage, zu welcher Kammer die Landarbeiter gehören sollten, verzögerte die Neubildung der Landwirtschaftskammern nach 1945 beträchtlich. Sie waren damals, je nach Saison, immer noch eine ansehnliche Gruppe von 16.000 bis 30.000 Personen. (Diese Zahlen wurden bei der Konstituierung der Kammer im November 1949 laut Bauernzeitung genannt). Ein Bundesgesetz aus 1945 sprach die Landarbeiter den Arbeiterkammern zu. Zweimal wurde dies bis zum Verfassungsgerichtshof hinauf bekämpft. Der Verfassungsgerichtshof gab
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Die Frage, zu welcher Kammer die Landarbeiter gehören sollten, verzögerte die Neubildung der Landwirtschaftskammern nach 1945 beträchtlich. Sie waren damals, je nach Saison, immer noch eine ansehnliche Gruppe von 16.000 bis 30.000 Personen. (Diese Zahlen wurden bei der Konstituierung der Kammer im November 1949 laut Bauernzeitung genannt). Ein Bundesgesetz aus 1945 sprach die Landarbeiter den Arbeiterkammern zu. Zweimal wurde dies bis zum Verfassungsgerichtshof hinauf bekämpft. Der Verfassungsgerichtshof gab schließlich der Tiroler und Vorarlberger Ansicht Recht, dass die Vertretung der Anliegen dieser Berufsgruppe ganz in die Zuständigkeit der Landtage falle. Aber da war noch die Frage der ständischen Gliederung - die war nach 1945 ganz aus der Mode. Trotzdem beschlossen die Landtage in Bregenz und Innsbruck, als einzige in Österreich, dass die Vertretung der Dienstnehmer von einer Sektion der gemeinsamen Landwirtschaftskammer wahrzunehmen sei. So kam das Gesetz erstmals im Jahre 1947 zustande; die über fünfeinhalb Jahrzehnte weitgehend gültige Fassung stammt aber aus dem September 1949. Die Unterschiede zwischen beiden Gesetzen sind minimal.
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schließlich der Tiroler und Vorarlberger Ansicht Recht, dass die Vertretung der Anliegen dieser Berufsgruppe ganz in die Zuständigkeit der Landtage falle. Aber da war noch die Frage der ständischen Gliederung - die war nach 1945 ganz aus der Mode. Trotzdem beschlossen die Landtage in Bregenz und Innsbruck, als einzige in Österreich, dass die Vertretung der Dienstnehmer von einer Sektion der gemeinsamen Landwirtschaftskammer wahrzunehmen sei. So kam das Gesetz erstmals im Jahre 1947 zustande; die über fünfeinhalb Jahrzehnte weitgehend gültige Fassung stammt aber aus dem September 1949. Die Unterschiede zwischen beiden Gesetzen sind minimal.
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Ob sich diese Konstruktion bewährt hat oder nicht - das zu beurteilen steht mir nicht zu, zumal ich als einer, der seit 1966 Mitglied der Landarbeiterkammer war, als schwer befangen bezeichnet werden muss. Mitglied blieb der ehemals Berufstätige in der Land- und Forstwirtschaft laut Gesetz von 1949 auch dann, wenn er auf Grund dieser Tätigkeit einen Ruhe- oder Versorgungsgenuß genießt. Und das tun die ehemaligen Kammerangestellten, wie Sie wissen, reichlich. Seit der Novelle 1993 sind die Pensionisten zwar nicht mehr Mitglieder der Landarbeiterkammer, sie können aber die Dienste ihrer ehemaligen Berufsvertretung weiterhin in Anspruch nehmen.
Ob sich diese Konstruktion bewährt hat oder nicht - das zu beurteilen steht mir nicht zu, zumal ich als einer, der seit 1966 Mitglied der Landarbeiterkammer war, als schwer befangen bezeichnet werden muss. Mitglied blieb der ehemals Berufstätige in der Land- und Forstwirtschaft laut Gesetz von 1949 auch dann, wenn er auf Grund dieser Tätigkeit einen Ruhe- oder Versorgungsgenuß genießt. Und das tun die ehemaligen Kammerangestellten, wie Sie wissen, reichlich. Seit der Novelle 1993 sind die Pensionisten zwar nicht mehr Mitglieder der Landarbeiterkammer, sie können aber die Dienste ihrer ehemaligen Berufsvertretung weiterhin in Anspruch nehmen.

Aktuelle Version vom 13:28, 20. Feb. 2014

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