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Wer Blut spendet, tut dies entweder bei einer Spendenaktion im Gasthaus, in der Gemeindestube, in der Schule - oder in einem Ambulatorium. Damit nur ja niemand auf die Idee kommt, dass jemand, der aus einem so edlen Zweck, selbstlos und freiwillig, ein Ambulatorium aufsucht, auch die neue Ambulanzgebühr zahlen muss, steht im Paragraph 135 a (2) des ein paar hundert Mal novellierten ASVG wörtlich: "Der Behandlungsbeitrag darf nicht eingehoben werden ... für Personen, die Teile des Körpers nach § 120 Abs. 2 oder Blut(plasma) spenden." Mit den gratis gespendeten Teilen des Körpers oder mit Blut wird ein schönes Geschäft aufgebaut - die Empfänger bekommen Blut oder Plasma oder andere Körperteile keineswegs geschenkt.
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Wer Blut spendet, tut dies entweder bei einer Spendenaktion im Gasthaus, in der Gemeindestube, in der Schule - oder in einem Ambulatorium. Damit nur ja niemand auf die Idee kommt, dass jemand, der aus einem so edlen Zweck, selbstlos und freiwillig, ein Ambulatorium aufsucht, auch die neue Ambulanzgebühr zahlen muss, steht im Paragraph 135 a (2) des ein paar hundert Mal novellierten ASVG wörtlich: "Der Behandlungsbeitrag darf nicht eingehoben werden... für Personen, die Teile des Körpers nach § 120 Abs. 2 oder Blut(plasma) spenden." Mit den gratis gespendeten Teilen des Körpers oder mit Blut wird ein schönes Geschäft aufgebaut - die Empfänger bekommen Blut oder Plasma oder andere Körperteile keineswegs geschenkt.
Wer Blut(plasma) oder Nieren spendet, weiß das. Es kostet der ganze Betrieb ja einiges an Geld, von den teuren Geräten, von den Schwestern und den Fahrern bis zu den Leitern der Blutspendezentralen. Und wenn etwas übrig bleibt, dann bleibt es, beim Roten Kreuz, in guten Händen.
Wer Blut(plasma) oder Nieren spendet, weiß das. Es kostet der ganze Betrieb ja einiges an Geld, von den teuren Geräten, von den Schwestern und den Fahrern bis zu den Leitern der Blutspendezentralen. Und wenn etwas übrig bleibt, dann bleibt es, beim Roten Kreuz, in guten Händen.
Wenn man ein Beispiel suchen wollte, wie sehr unser Land ein ganz lächerliches Absurdistan ist - die gesetzliche Bestimmung, dass Organ- oder Blutspender keine Ambulanzgebühr zahlen müssen, ist ein neuerlicher Beweis dafür. Aber vielleicht machen es gerade solche Dummheiten so liebenswert...
Wenn man ein Beispiel suchen wollte, wie sehr unser Land ein ganz lächerliches Absurdistan ist - die gesetzliche Bestimmung, dass Organ- oder Blutspender keine Ambulanzgebühr zahlen müssen, ist ein neuerlicher Beweis dafür. Aber vielleicht machen es gerade solche Dummheiten so liebenswert...

Version vom 13:54, 18. Okt. 2009

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