Aus Holzknecht

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Der frühere Leiter des Landeskontrollverbandes, Dipl-Ing. Ernst Botschen, entnahm aus seinem Privatwald zwei Fichtenchristbäume, ohne diesen Bedarf vorher anzumelden und dann die Ernte auszeigen zu lassen. Frei war damals nur ein Baum je Waldeigentümer. Für den zweiten, den illegalen, erhielt er mit Datum vom 2. Februar 1960 von der Forstinspektion Hall einen "Verweis erteilt mit dem Hinweis, dass Sie bei neuerlicher Übertretung einer forstgesetzlichen Bestimmung mit der Weiterleitung der Anzeige bzw. mit strenger Bestrafung zu rechnen haben."
Der frühere Leiter des Landeskontrollverbandes, Dipl-Ing. Ernst Botschen, entnahm aus seinem Privatwald zwei Fichtenchristbäume, ohne diesen Bedarf vorher anzumelden und dann die Ernte auszeigen zu lassen. Frei war damals nur ein Baum je Waldeigentümer. Für den zweiten, den illegalen, erhielt er mit Datum vom 2. Februar 1960 von der Forstinspektion Hall einen "Verweis erteilt mit dem Hinweis, dass Sie bei neuerlicher Übertretung einer forstgesetzlichen Bestimmung mit der Weiterleitung der Anzeige bzw. mit strenger Bestrafung zu rechnen haben."
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Weniger gut dokumentiert ist ein Vorfall aus der Zeit nach 1975, als nach dem Forstgesetz nur mehr die Entnahme von mehr als einem T a n n e n christbaum aus dem eigenen Wald verboten war. Ein hoher Angestellter der Bundesforste brachte aus dem Achental eine Tanne für seine Familie mit. Da er in der Tat nicht gut nachweisen konnte, dass er der Eigentümer der ÖBF sei, und weil der Baum keine Plombe trug, musste er Strafe zahlen wie ein ganz gemeiner Dieb. In der zur Begutachtung ausgesandten Novelle zum Forstgesetz wird mit diesem ganzen Unsinn aufgeräumt. Man ist draufgekommen, dass das Wild und sonst niemand dafür verantwortlich ist, wenn es in unseren Wäldern zu wenig Tannen gibt.
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Weniger gut dokumentiert ist ein Vorfall aus der Zeit nach 1975, als nach dem neuen Forstgesetz nur mehr die Entnahme von mehr als einem T a n n e n christbaum aus dem eigenen Wald verboten war. Ein hoher Angestellter der Bundesforste brachte aus dem Achental eine Tanne für seine Familie mit. Da er in der Tat nicht gut nachweisen konnte, dass er der Eigentümer der ÖBF sei, und weil der Baum keine Plombe trug, musste er Strafe zahlen wie ein ganz gemeiner Dieb. In der zur Begutachtung ausgesandten Novelle zum Forstgesetz wird mit diesem ganzen Unsinn aufgeräumt. Man ist draufgekommen, dass das Wild und sonst niemand dafür verantwortlich ist, wenn es in unseren Wäldern zu wenig Tannen gibt.
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Aktuelle Version vom 09:17, 24. Feb. 2014

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