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| autor = Winfried Hofinger
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| medium = Tiroler Bauernzeitung
| texttyp = Kommentar
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| erscheinungsdatum= März 2008
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Am Samstag im Innsbrucker Congress: Beim Gottesdienst, gefeiert mit rund tausend Pfarrgemeinderäten und Pfarrkirchenräten, liest eine blinde Frau die Lesung. Was jeweils gesagt wird, übersetzt einer den Tauben (oder sagt man korrekt: den Gehörgeschädigten?) mit Gesten und Zeichen. Dass unter den Ministranten, meist sind es die eifrigsten und treuesten, auch Mongoloide sind (oder sagt man korrekt: solche mit Down Syndrom?), das ist man schon gewohnt. Am Tag darauf schenkt die Kronenzeitung einem, der sich heftig dagegen wehrt, als behindert bezeichnet zu werden, eine ganze Seite: Einem Sportler, der ohne Füße geboren wurde und der 400 Meter schneller läuft als alle anderen. Wäre er geboren worden, hätte man, vor er geboren war, dieses Gebrechen im Röntgenbild gesehen?
Am Samstag im Innsbrucker Congress: Beim Gottesdienst, gefeiert mit rund tausend Pfarrgemeinderäten und Pfarrkirchenräten, liest eine blinde Frau die Lesung. Was jeweils gesagt wird, übersetzt einer den Tauben (oder sagt man korrekt: den Gehörgeschädigten?) mit Gesten und Zeichen. Dass unter den Ministranten, meist sind es die eifrigsten und treuesten, auch Mongoloide sind (oder sagt man korrekt: solche mit Down Syndrom?), das ist man schon gewohnt. Am Tag darauf schenkt die Kronenzeitung einem, der sich heftig dagegen wehrt, als behindert bezeichnet zu werden, eine ganze Seite: Einem Sportler, der ohne Füße geboren wurde und der 400 Meter schneller läuft als alle anderen. Wäre er geboren worden, hätte man, vor er geboren war, dieses Gebrechen im Röntgenbild gesehen?
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Anfang des Monats wurde ein oberstes Gerichtsurteil bekannt, nach dem ein Elternpaar dafür, dass man es nicht rechtzeitig vor der zu erwartenden Behinderung ihres Kindes gewarnt habe, vom Krankenhauserhalter reichlich finanziell zu entschädigen sei. Wären sie informiert worden, hätten sie den Buben nämlich bis zum Geburtstag abtreiben können. Nun muss das Krankenhaus den "Schaden", den das Kind darstellt, tragen. Hätte es eine korrekte Diagnose gegeben, dann wären die Eltern, wenn sie nicht abgetrieben hätten, selber schuld.
Anfang des Monats wurde ein oberstes Gerichtsurteil bekannt, nach dem ein Elternpaar dafür, dass man es nicht rechtzeitig vor der zu erwartenden Behinderung ihres Kindes gewarnt habe, vom Krankenhauserhalter reichlich finanziell zu entschädigen sei. Wären sie informiert worden, hätten sie den Buben nämlich bis zum Geburtstag abtreiben können. Nun muss das Krankenhaus den "Schaden", den das Kind darstellt, tragen. Hätte es eine korrekte Diagnose gegeben, dann wären die Eltern, wenn sie nicht abgetrieben hätten, selber schuld.
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[[Kategorie:Tiroler Bauernzeitung]]
[[Kategorie:Eugenik]]
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[[Kategorie:Gesundheitspolitik]]
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[[Kategorie:2008]]
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Aktuelle Version vom 15:37, 23. Feb. 2014

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