Aus Holzknecht

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Holzbezüge durch Urkunden fixiert
Holzbezüge durch Urkunden fixiert
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Beim Holzbezug ist die Sache relativ klar: Die meisten Holzbezüge sind nach dem Wortlaut der Urkunden aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts der Menge nach fixiert (statt der bis dahin meist üblichen Bedarfseinforstungen). Was abgegeben wird, kann eindeutig gemessen werden. Da sehr oft Nutzholz für Brennholz genommen wird, da es, trotz genauer Fixierung, noch immer die Bedarfsein-forstung beim Elementarholz gibt, und da Vorausbezüge ebenso möglich sind wie Ansparungen, sind ganz genaue Statistiken auch hier schwer möglich. Rund 200.000 fm geben alleine die Bundesforste im Jahr an ihre Berechtigten ab.
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Beim Holzbezug ist die Sache relativ klar: Die meisten Holzbezüge sind nach dem Wortlaut der Urkunden aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts der Menge nach fixiert (statt der bis dahin meist üblichen Bedarfseinforstungen). Was abgegeben wird, kann eindeutig gemessen werden. Da sehr oft Nutzholz für Brennholz genommen wird, da es, trotz genauer Fixierung, noch immer die Bedarfseinforstung beim Elementarholz gibt, und da Vorausbezüge ebenso möglich sind wie Ansparungen, sind ganz genaue Statistiken auch hier schwer möglich. Rund 200.000 fm geben alleine die Bundesforste im Jahr an ihre Berechtigten ab.
Weide hat unterschiedliche Auswirkungen
Weide hat unterschiedliche Auswirkungen
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Aber natürlich stellen diese Rechte, die nach Ansicht des Verbandes und der Rechtsgelehrten älter sind als das später, nach römischem Rechtsempfinden geschaffene Obereigentum des Ärars oder der Großgrundbesitzer, eine Last für den Eigentümer dar. Sie stehen zumeist auch im Lastenblatt seiner Grundbuchseinlage. Was sind nun die Hauptaufgaben des Einforstungsverbands?
Aber natürlich stellen diese Rechte, die nach Ansicht des Verbandes und der Rechtsgelehrten älter sind als das später, nach römischem Rechtsempfinden geschaffene Obereigentum des Ärars oder der Großgrundbesitzer, eine Last für den Eigentümer dar. Sie stehen zumeist auch im Lastenblatt seiner Grundbuchseinlage. Was sind nun die Hauptaufgaben des Einforstungsverbands?
* Es wird versucht, die Gesetzgebung im Sinne der Mitglieder zu gestalten.
* Es wird versucht, die Gesetzgebung im Sinne der Mitglieder zu gestalten.
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Das reicht von der erzielten Parteienstellung der Eingeforsteten im Wasserrecht des Bundes bis zu ihrer Nennung in den Jagdgesetzen der Länder als mögliche Geschädigte. Wesentlich mitgearbeitet hat der Verband an der 1986 verabschiedeten Novelle des Salzburger Einfor-stungsrechtegesetzes. Schon der neue Name des Salzburger Gesetzes ist ein Signal: Wir sind keine "Servitutler", sondern Eingeforstete. Servitute nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch sind etwas ganz anderes als Rechte dieser Art.
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Das reicht von der erzielten Parteienstellung der Eingeforsteten im Wasserrecht des Bundes bis zu ihrer Nennung in den Jagdgesetzen der Länder als mögliche Geschädigte. Wesentlich mitgearbeitet hat der Verband an der 1986 verabschiedeten Novelle des Salzburger Einforstungsrechtegesetzes. Schon der neue Name des Salzburger Gesetzes ist ein Signal: Wir sind keine "Servitutler", sondern Eingeforstete. Servitute nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch sind etwas ganz anderes als Rechte dieser Art.
* Der Verband schließt, vor allem mit den ÖBF, dem so genannten Hauptverpflichteten, Übereinkommen ab.
* Der Verband schließt, vor allem mit den ÖBF, dem so genannten Hauptverpflichteten, Übereinkommen ab.
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Wenn ÖBF und Verband für die Geldablöse der Streu Schillingbeträge ausverhandelt haben, dann kann auch die Agrarbehörde im Einzelfall diese Sätze anwenden, ohne jedesmal einen Sachverständigen mit einer Schätzung zu beauftragen. Bedeutsam ist auch ein Übereinkommen über die Umwandlung von Weiderechten in Holzbezugsrechte. Den Eingeforsteten sind die dann vorgesehenen Holzmengen natürlich zu niedrig. Nicht alle Privatverpflichteten stimmen diesem Übereinkommen zu. was den Eingeforsteten zu denken geben mag.
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Wenn ÖBF und Verband für die Geldablöse der Streu Schillingbeträge ausverhandelt haben, dann kann auch die Agrarbehörde im Einzelfall diese Sätze anwenden, ohne jedesmal einen Sachverständigen mit einer Schätzung zu beauftragen. Bedeutsam ist auch ein Übereinkommen über die Umwandlung von Weiderechten in Holzbezugsrechte. Den Eingeforsteten sind die dann vorgesehenen Holzmengen natürlich zu niedrig. Nicht alle Privatverpflichteten stimmen diesem Übereinkommen zu. Was den Eingeforsteten zu denken geben mag.
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* Der Verband verfolgt manche Fälle von den Agrarbehörden über die Landes-agrarsenate bis zum Obersten Agrarsenat oder bis zum Verwaltungsgerichtshof.
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* Der Verband verfolgt manche Fälle von den Agrarbehörden über die Landes-Agrarsenate bis zum Obersten Agrarsenat oder bis zum Verwaltungsgerichtshof.
Vergleichbare Fälle können, gestützt auf deren Spruchpraxis, gleichermaßen abgehandelt werden. Die meisten strittigen Fragen sind inzwischen "ausjudiziert".
Vergleichbare Fälle können, gestützt auf deren Spruchpraxis, gleichermaßen abgehandelt werden. Die meisten strittigen Fragen sind inzwischen "ausjudiziert".
* Der Geschäftsführer und Funktionäre des Verbandes stehen dem einfachen Mitglied im konkreten Verfahren bei.
* Der Geschäftsführer und Funktionäre des Verbandes stehen dem einfachen Mitglied im konkreten Verfahren bei.
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Ersatz für Eigentum
Ersatz für Eigentum
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Es ist eine ganz eigene Welt, die für die Betroffenen, die Belasteten wie den Berechtigten, selbstverständlich und alltäglich ist. Wer nie damit zu tun hatte, versteht nicht einmal die dabei üblichen Fachausdrücke. Auch dieser Artikel ist nicht frei von ihnen. Selbst Richter, Anwälte und Notare mitten in hochbelasteten Gebieten müssen oft erst lernen, daß hier manches anders ist oder nicht gilt -wie das Vertrauen auf den Grundbuchbestand (Urkunden und Bescheide sind allenfalls stärker), oder die Unzuständigkeit der Gerichte (alleinige Kompetenz der Agrarbehörden).
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Es ist eine ganz eigene Welt, die für die Betroffenen, die Belasteten wie den Berechtigten, selbstverständlich und alltäglich ist. Wer nie damit zu tun hatte, versteht nicht einmal die dabei üblichen Fachausdrücke. Auch dieser Artikel ist nicht frei von ihnen. Selbst Richter, Anwälte und Notare mitten in hochbelasteten Gebieten müssen oft erst lernen, daß hier manches anders ist oder nicht gilt - wie das Vertrauen auf den Grundbuchbestand (Urkunden und Bescheide sind allenfalls stärker), oder die Unzuständigkeit der Gerichte (alleinige Kompetenz der Agrarbehörden).
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Wald von anderen Interessen viel stärker betroffen
Wald von anderen Interessen viel stärker betroffen
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Für die Eingeforsteten sind diese Rechte Ersatz für einen eigenen Wald, eine eigene Alm. Der österreichische Waldbesitz kann mit den Rechten Dritter leben. Er wird derzeit von ganz anderen, viel drük-kenderen Problemen in unvergleichlich stärkerem Maße belastet. Im Gegensatz zu den Einforstungsrechten muß er diese Lasten, die Immissionen genau so wie die zum Teil unverschämten Ansprüche der Freizeitgesellschaft, ohne rechtliche Basis entschädigungslos hinnehmen.
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Für die Eingeforsteten sind diese Rechte Ersatz für einen eigenen Wald, eine eigene Alm. Der österreichische Waldbesitz kann mit den Rechten Dritter leben. Er wird derzeit von ganz anderen, viel drückenderen Problemen in unvergleichlich stärkerem Maße belastet. Im Gegensatz zu den Einforstungsrechten muß er diese Lasten, die Immissionen genau so wie die zum Teil unverschämten Ansprüche der Freizeitgesellschaft, ohne rechtliche Basis entschädigungslos hinnehmen.

Aktuelle Version vom 08:55, 22. Feb. 2014

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