Aus Holzknecht

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Im Herbst 1946 traten in Gmunden bäuerliche Funktionäre aus Oberösterreich und der Steiermark zusammen, um die Neugründung einer Interessenvertretung der Eingeforsteten zu versuchen. "Rechtlerverbände" gab es im Salzkammergut schon in der Zwischenkriegszeit. Daß man gerade in diesen Regionen erneut damit begann, die Berechtigten nach sieben Jahren ihres Nichtbestehens zu organisieren, ist kein Zufall - es sind das die Gebiete mit der größten Dichte an Berechtigten auf fremdem Grund und Boden ("Die Woad keascht an Kinig, die Schaf dia kean mei", heißt es in einem Volkslied).
Im Herbst 1946 traten in Gmunden bäuerliche Funktionäre aus Oberösterreich und der Steiermark zusammen, um die Neugründung einer Interessenvertretung der Eingeforsteten zu versuchen. "Rechtlerverbände" gab es im Salzkammergut schon in der Zwischenkriegszeit. Daß man gerade in diesen Regionen erneut damit begann, die Berechtigten nach sieben Jahren ihres Nichtbestehens zu organisieren, ist kein Zufall - es sind das die Gebiete mit der größten Dichte an Berechtigten auf fremdem Grund und Boden ("Die Woad keascht an Kinig, die Schaf dia kean mei", heißt es in einem Volkslied).
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Gegen anfänglichen Widerstand verbreitete sich die Organisation in Salzburg und zuletzt auch in Tirol, wo 1962 unter Stefan Reitstätter, dem langjährigen Kössener Bürgermeister, eine einzige Genossenschaft für ganz Tirol gegründet wurde (in Salzburg und in der Steiermark gibt es je zehn, in Oberösterreich sechs).
Gegen anfänglichen Widerstand verbreitete sich die Organisation in Salzburg und zuletzt auch in Tirol, wo 1962 unter Stefan Reitstätter, dem langjährigen Kössener Bürgermeister, eine einzige Genossenschaft für ganz Tirol gegründet wurde (in Salzburg und in der Steiermark gibt es je zehn, in Oberösterreich sechs).
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Schon die Gründungsversammlung am 26. Oktober 1946 fand unter dem Vorsitz des Genossenschaftsanwaltes statt. Die Beheimatung dieser Interessenvertretung ein wenig außerhalb der Landwirtschaftskammern wird als Vorteil betrachtet: Bundesforste und "Privatverpflichtete" sind ja selbst wieder die größten Kammermitglieder.
Schon die Gründungsversammlung am 26. Oktober 1946 fand unter dem Vorsitz des Genossenschaftsanwaltes statt. Die Beheimatung dieser Interessenvertretung ein wenig außerhalb der Landwirtschaftskammern wird als Vorteil betrachtet: Bundesforste und "Privatverpflichtete" sind ja selbst wieder die größten Kammermitglieder.
Was ein starker Verband gemeinsam mit den jeweiligen Genossenschaften vermag, wissen die Mitglieder. Der Verband bzw. die Funktionäre der Genossenschaft stehen dem Mitglied auf Wunsch im Verfahren bei. Zu regeln ist bei diesen oft sehr langwierigen Verfahren vieles: Seit der Abfassung der Servitutenurkunden sind hundert und mehr Jahre vergangen. Über die heutige Ausübung dieser Rechte entscheidet im Streitfall die Agrarbehörde unter Ausschluß der Gerichte.
Was ein starker Verband gemeinsam mit den jeweiligen Genossenschaften vermag, wissen die Mitglieder. Der Verband bzw. die Funktionäre der Genossenschaft stehen dem Mitglied auf Wunsch im Verfahren bei. Zu regeln ist bei diesen oft sehr langwierigen Verfahren vieles: Seit der Abfassung der Servitutenurkunden sind hundert und mehr Jahre vergangen. Über die heutige Ausübung dieser Rechte entscheidet im Streitfall die Agrarbehörde unter Ausschluß der Gerichte.
Der Verband hat im Laufe seines Bestehens viele Vereinbarungen mit den Bundesforsten, aber auch mit dem Hauptverband der Großbetriebe geschlossen: Ablösesätze für die Streurechte, Hartdach-, Zaunholz- und Werkholzübereinkommen, Umwandlung von Weiderechten in Bauholzbezüge und anderes mehr.
Der Verband hat im Laufe seines Bestehens viele Vereinbarungen mit den Bundesforsten, aber auch mit dem Hauptverband der Großbetriebe geschlossen: Ablösesätze für die Streurechte, Hartdach-, Zaunholz- und Werkholzübereinkommen, Umwandlung von Weiderechten in Bauholzbezüge und anderes mehr.
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Der Verband hat die Gesetzgebung beeinflußt. Das erneuerte Salzburger Einforstungsrechtegesetz ist das beste Beispiel dafür. Derzeit macht er sich Gedanken darüber, was mit den Rechten und ihrer ungestörten Ausübung geschehen soll,wenn die Bundesforste "ausgegliedert" werden, in welcher Form auch immer.
Der Verband hat die Gesetzgebung beeinflußt. Das erneuerte Salzburger Einforstungsrechtegesetz ist das beste Beispiel dafür. Derzeit macht er sich Gedanken darüber, was mit den Rechten und ihrer ungestörten Ausübung geschehen soll,wenn die Bundesforste "ausgegliedert" werden, in welcher Form auch immer.
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Obmann des Verbandes ist der Bauer Raimund Schobesberger aus Ohlsdorf. Die Geschäfte führt seit dem Tod des ersten Geschäftsführers Dipl.-Ing. Hans Kirnbauer Mag. Hermann Deimling.
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Obmann des Verbandes ist der Bauer Raimund Schobesberger aus Ohlsdorf. Die Geschäfte führt seit dem Tod des ersten Geschäftsführers Dipl.-Ing. Hans Kirnbauer nun Mag. Hermann Deimling.
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Aktuelle Version vom 16:21, 23. Feb. 2014

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