Aus Holzknecht

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Normalerweise heißt es das "Reichsforstgesetz 1852", nach dem kaiserlichen Patent vom 3. Dezember 1852, Reichsgesetzblatt 250, wirksam für die Kronländer Österreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Krain, Görz, Gar-diska, Istrien, Triest, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren usw. In Kraft getreten ist es schon am 1. Jänner 1853, also vor recht genau 150 Jahren.
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Normalerweise heißt es das "Reichsforstgesetz 1852", nach dem kaiserlichen Patent vom 3. Dezember 1852, Reichsgesetzblatt 250, wirksam für die Kronländer Österreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Krain, Görz, Gardiska, Istrien, Triest, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren usw. In Kraft getreten ist es schon am 1. Jänner 1853, also vor recht genau 150 Jahren.
"Wir, Kaiser Franz Joseph der Erste etc. ...", so beginnt das Patent. "... finden, nach Vernehmung Unserer Minister und nach Anhörung Unseres Reichsrathes, das gegenwärtige Forstgesetz zu beschließen, mit dessen Wirksamkeit die bis nun in den bezeichneten Kronländern bestandenen forstpolizeilichen Vorschriften außer Kraft gesetzt werden." Durch diesen kaiserlichen Willensakt (Minister und Reichsrath wurden ja nur angehört) wurde das Forstwesen Reichssache -und es ist bis heute Bundessache geblieben.
"Wir, Kaiser Franz Joseph der Erste etc. ...", so beginnt das Patent. "... finden, nach Vernehmung Unserer Minister und nach Anhörung Unseres Reichsrathes, das gegenwärtige Forstgesetz zu beschließen, mit dessen Wirksamkeit die bis nun in den bezeichneten Kronländern bestandenen forstpolizeilichen Vorschriften außer Kraft gesetzt werden." Durch diesen kaiserlichen Willensakt (Minister und Reichsrath wurden ja nur angehört) wurde das Forstwesen Reichssache -und es ist bis heute Bundessache geblieben.
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Zumal um diese Zeit die Eisenbahnen gebaut wurden (Semmeringbahn 1853 eröffnet). Man befürchtete nicht zu Unrecht, dass mit Hilfe der Eisenbahn ganze Täler entwaldet werden könnten. Es wird berichtet, dass bei Kaufverträgen im 19. Jahrhundert die Forststrafe für den unbefugten Großkahlschlag als eigener Faktor schon vorher ausgewiesen wurde; so wie heute die Mehrwertsteuer ...
Zumal um diese Zeit die Eisenbahnen gebaut wurden (Semmeringbahn 1853 eröffnet). Man befürchtete nicht zu Unrecht, dass mit Hilfe der Eisenbahn ganze Täler entwaldet werden könnten. Es wird berichtet, dass bei Kaufverträgen im 19. Jahrhundert die Forststrafe für den unbefugten Großkahlschlag als eigener Faktor schon vorher ausgewiesen wurde; so wie heute die Mehrwertsteuer ...
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Die Strafe folgte auf den Fuß: 1882 gab es im Pustertal und im Drautal so verheerende Wasserschäden wie seit Menschengedenken nicht. Als Antwort darauf wurde ein "Gesetz vom 30. Juni 1884, betreffend Vorkehrungen zur unschädlichen Ableitung von Gebirgswässern" verabschiedet - die Grundlage für die Wildbach und Lawinenver-bauung für fast ein Jahrhundert. Nach französischem Muster wurde dieses Gewerbe Forstleuten anvertraut, was der Sache sicher mehr gedient hat, als wenn man sie Bautechnikern übertragen hätte.
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Die Strafe folgte auf den Fuß: 1882 gab es im Pustertal und im Drautal so verheerende Wasserschäden wie seit Menschengedenken nicht. Als Antwort darauf wurde ein "Gesetz vom 30. Juni 1884, betreffend Vorkehrungen zur unschädlichen Ableitung von Gebirgswässern" verabschiedet - die Grundlage für die Wildbach und Lawinenverbauung für fast ein Jahrhundert. Nach französischem Muster wurde dieses Gewerbe Forstleuten anvertraut, was der Sache sicher mehr gedient hat, als wenn man sie Bautechnikern übertragen hätte.
"Ziegen sofort erschießen"
"Ziegen sofort erschießen"
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Weder das Forstrechtsbereinigungsgesetz aus 1962 noch das Forstgesetz aus 1975 haben diese Entwicklung erkannt. Noch immer war der absolute Schutz und die Neuanlage von Wäldern, auch auf die Gefahr der Verfinsterung ganzer Landstriche, forstpolitisches Ziel. Rodungen waren nur zu erreichen, wenn der Rodungszweck dem ungefragten Interesse an immer noch mehr Wald deutlich überlegen war.
Weder das Forstrechtsbereinigungsgesetz aus 1962 noch das Forstgesetz aus 1975 haben diese Entwicklung erkannt. Noch immer war der absolute Schutz und die Neuanlage von Wäldern, auch auf die Gefahr der Verfinsterung ganzer Landstriche, forstpolitisches Ziel. Rodungen waren nur zu erreichen, wenn der Rodungszweck dem ungefragten Interesse an immer noch mehr Wald deutlich überlegen war.
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Bauern wurden gestraft, wenn sie auf ihrer Alm Jungbäume schwendeten, so wie das ihre Vorfahren durch Jahrhunderte getan hatten. Einsichtige Forstorgane schauten da weg, uneinsichtige riefen nach der Strafbehörde. Als der Verfasser dieses Artikels vor ein paar Jahren den Chef der Forstsektion fragte, ob es denn im Interesse des Staates gelegen sei, wenn in einem steiri-schen oder niederösterreichischen Bezirk 90 statt bisher 85 Prozent Wald würden, da antwortete er, dass er das Gesetz zu vollziehen habe; und nicht Forstpolitik zu betreiben habe. Irrtum, Euer Gnaden.
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Bauern wurden gestraft, wenn sie auf ihrer Alm Jungbäume schwendeten, so wie das ihre Vorfahren durch Jahrhunderte getan hatten. Einsichtige Forstorgane schauten da weg, uneinsichtige riefen nach der Strafbehörde. Als der Verfasser dieses Artikels vor ein paar Jahren den Chef der Forstsektion fragte, ob es denn im Interesse des Staates gelegen sei, wenn in einem steirischen oder niederösterreichischen Bezirk 90 statt bisher 85 Prozent Wald würden, da antwortete er, dass er das Gesetz zu vollziehen habe; und nicht Forstpolitik zu betreiben habe. Irrtum, Euer Gnaden.
Forstgesetznovelle 2002
Forstgesetznovelle 2002

Version vom 11:19, 18. Feb. 2014

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